Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner zahlen in der Regel keine Kirchensteuer. Ansonsten müssen in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer bezahlt werden sowie eine „Ortskirchensteuer“, die direkt der Wohngemeinde zugutekommt. Sie beträgt derzeit üblicherweise 10 % des Grundsteuermessbetrages auf die bebauten und unbebauten Grundstücke.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.