taufe faq

Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling auch in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.

Die Kirche in Ihrer Gemeinde steht Ihnen grundsätzlich offen. Darüberhinaus können Taufen auch an anderen Orten stattfinden. Besprechen Sie dies mit Ihrer Pfarrerin / Ihrem Pfarrer. 

Besondere Tauftermine gibt es in unseren Gemeinden nicht. Setzen Sie sich für einen Termin mit Ihrem Pfarramt in Verbindung.

In unseren Gemeinden finden Taufen entweder im sonntäglichen Gottesdienst oder in einem besonderen Taufgottesdienst statt. Wichtig ist die frühzeitige Anmeldung im Pfarramt, damit geklärt werden kann, ob zu Ihrem Wunschtermin die Taufe möglich ist. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer wird mit Ihnen ein vorbereitendes Gespräch führen, in dem alle Frage rund um Sinn und Verlauf der Taufe besprochen werden.

Bei einer Kindertaufe werden benötigt:

  • Geburtsurkunde (meist steht darauf: „Für religiöse Zwecke“)
  • Mindestens 1, höchstens 6 Patinnen oder Paten. Dabei soll mindestens 1 Pate / 1 Patin evangelisch sein, alle jedoch müssen einer christlichen Kirche angehören. Bei auswärtigen Paten/Patinnen wird hierzu eine „Patenfähigkeitsbescheinigung“ benötigt, die das zuständige Pfarramt gerne ausstellt.
  • Taufgespräch. Hier werden alle Fragen rund um die Taufe besprochen

Mit Erreichung der Religionsmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres sind keine Paten mehr erforderlich.

Hier gibt es keine Vorschriften. Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht. Natürlich können auch Jugendliche und Erwachsene getauft werden. Dies setzt eine Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben voraus.

Grundsätzlich - wenn die Taufe im Sonntagsgottesdienst stattfindet - ist die Taufe kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten.

Gibt es einen Taufgottesdienst außerhalb des Sonntagsgottesdienstes, müssen Sie für den Kirchendienst und den Orgeldienst eine Vergütung entrichten. Die konkrete Höhe erfahren Sie in Ihrem Pfarramt.

Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören, können das Patenamt übernehmen. Evangelische Christen müssen konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Konfessionslose oder Andersgläubige können das Patenamt nicht übernehmen.

Unsere Landeskirche hat die Regelung, dass mindestens ein Pate / eine Patin evangelisch sein soll. Dazu benötigen wir im Falle, dass Patin / Pate nicht in der Gemeinde wohnen, eine Bescheinigung, dass der Pate / die Patin berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Diese können Sie beim zuständigen Pfarramt bekommen.

Patinnen und Paten bei der Kindertaufe

  • sind Zeugen der Taufe,
  • sagen stellvertretend für den Täufling „Ja“ zur Taufe,
  • versprechen, Sorge zu tragen, dass der Täufling im christlichen Glauben erzogen wird.

Patinnen und Paten sind nicht

  • Sorgeberechtigte im Falle, dass den Eltern etwas zustößt.

In der evangelischen Kirche endet das Patenamt formal nach der Konfirmation. In der katholischen Kirche endet die Patenschaft nicht.

In der Ev. Kirche der Pfalz ist die Streichung eines Paten / einer Patin im Kirchenbuch nicht vorgesehen. Gegebenenfalls ist die Ergänzung des Taufbuches um einen weiteren Paten / eine weitere Patin möglich. Fragen Sie im Pfarramt nach! Suchen Sie das Gespräch mit Patin / Paten, um einen möglichen Konflikt gemeinsam zu klären. Sie können den Gemeindepfarrer oder die Gemeindepfarrerin zu einem klärenden Gespräch dazu bitten.

Eltern, Paten, Verwandte oder Freunde können biblische Lesungen übernehmen oder ein Gebet oder Segenswünsche für den Täufling sprechen. Auch Beiträge in musikalischer Form sind möglich. Außerdem ist es schön, wenn die Eltern für Ihr Kind einen biblischen Taufspruch auswählen. All dies kann im Taufgespräch abgeklärt werden.

Gerne können Sie in Absprache mit den vor Ort tätigen Verantwortlichen für besonderen Schmuck sorgen.

Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie eine schlichte Taufkerze (ohne Namen des Täuflings). Gerne können Sie eine selbstgestaltete Taufkerze mitbringen.

Grundsätzlich entscheidet die einzelne Gemeinde und die jeweils tätigen Geistlichen, ob fotografiert werden kann.

Bewährt hat sich die Regelung, dass, wenn Fotos gemacht werden sollen, lediglich 1 Person damit beauftragt wird, dies unauffällig (ohne viele Herumlaufen und ohne Blitzlicht) zu tun. Sie können jedoch nach dem Gottesdienst so viele Fotos machen, wie Sie wollen. Pfarrer und Pfarrerin stehen Ihnen dann gerne zur Verfügung.

Bitte bedenken Sie, dass es der einmalige Moment der Taufe wert ist, dass man ihn unmittelbar erlebt und nicht durch das Display einer Kamera.

So bequem und dabei so festlich, wie Sie mögen. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.

Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt.

Das können Sie. Voraussetzung ist allein Ihr Wunsch, getauft zu werden. Der Taufe geht ein intensives Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin voraus. Eine „Prüfung“ gibt es nicht.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Allerdings erkennen die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Die Taufe ist daher einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession nicht wiederholt.